Gästebeitrag und Gästekarte
Die Ortschaft Ditzum ist als Erholungsort staatlich anerkannt. Zur Deckung der mit dem Tourismus in Verbindung stehenden Aufwendungen erhebt die Gemeinde Jemgum daher einen Gästebeitrag.
Übernachtungsgäste der Gemeinde Jemgum sind beitragspflichtig. Einige Personengruppen die von dieser Reglung ausgeschlossen sind, finden Sie weiter unten.
Zur Bemessung des Beitrags ist die Gemeinde in zwei Zonen aufgeteilt:
Zone I: Ortschaft Ditzum
Zone II: übriges Gemeindegebiet
Die Beiträge gestalten sich in Haupt– bzw. Nebensaison wie folgt:
Nebensaison 01.01. – 31.03.24 Ditzum: 2,00 € p.P./Nacht übrige Orte: 1,50 € p.P./Nacht | Hauptsaison 01.04. – 30.09.24 Ditzum: 2,50 € p.P./Nacht übrige Orte: 2,00 € p.P./Nacht | Nebensaison 01.10. – 31.12.24 Ditzum: 2,00 € p.P./Nacht übrige Orte: 1,50 € p.P./Nacht |
Stammgäste, die einen längeren Aufenthalt haben, haben die Möglichkeit, sich eine Jahresgästekarte ausstellen zu lassen.
Für Zweitwohnsitzinhaber und Dauercamper wird grundsätzlich der Jahresbeitrag erhoben.
Die Gebühr hierfür beträgt in Zone I bzw. Zone II:
Zone I
75,00€/Jahr
Zone II
60,00€/Jahr
Vom Gästebeitrag befreit sind:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, 2. Personen, die unentgeltlich von Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Jemgum haben oder in einem Berufs- oder Ausbildungsverhältnis stehen, in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden,
Personen, die sich nur zum Schulbesuch, zur Berufsausübung oder zur Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,
Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die nach einem amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind,
bettlägerige Kranke oder andere Personen, die nicht in der Lage sind, Tourismuseinrichtungen zu benutzen,
Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mind. 80 vom Hundert beträgt,
Bundesfreiwilligendienstleistende mit Dienststelle im Gemeindegebiet,
Teilnehmer an von der Gemeinde Jemgum anerkannten Kongressen, Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen, wenn außerhalb des Veranstaltungsprogramms eine Inanspruchnahme Möglichkeit der Tourismuseinrichtungen nicht besteht.
Der Beitrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft an den Vermieter zu zahlen. Dieser leitet ihn an die Gemeinde weiter. Als Nachweis über die Zahlung erhalten Sie eine Quittung vom Vermieter. Bitte führen Sie diese Quittung bei sich.
Ausführliche Informationen zum Gästebeitrag können Sie unserer Gästebeitragssatzung entnehmen. Die Satzung können Sie hier herunterladen.
Änderungssatzung ab 01.01.2024
Ansprechpartner:
Tourist-Information
Sielstraße 13, 26844 Jemgum-Ditzum
(04902) 91 2000